Schwimmbadeinschränkungen – wann Sie lieber aufs kühle Nasse verzichten sollten

Ein privater Pool verspricht erholsame Stunden im eigenen Garten oder Haus. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie auf diesen persönlichen Luxus besser verzichten sollten, um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden. Die A1 Schwimmbadbau GmbH informiert Sie darüber, wann Schwimmen nur eingeschränkt oder gar nicht zu empfehlen ist.

Nach Körperverschönerungen sollten Sie eine Schwimmpause einlegen

Ein frisch gestochenes Tattoo benötigt Zeit, um abzuheilen – schließlich handelt es sich hierbei um eine Wunde. Chlor- oder Salzwasser weicht die Haut auf, wodurch der Heilungsprozess beeinträchtigt werden kann. Zudem ist es möglich, dass der Körperschmuck ausbleicht und die Farbe verläuft. Weiterhin sollten Sie ein frisches Tattoo stetig eincremen, wobei das Wasser die Creme herunterspülen könnte. Vier bis sechs Wochen Schwimmpause gelten als Richtwert. Ihr Tätowierer gibt Ihnen dazu eine genaue Empfehlung an die Hand, die Sie auf jeden Fall berücksichtigen sollten. Letztendlich bleibt ein Tattoo lebenslang, sodass Sie noch genug Zeit haben, Ihren neuen Schmuck am Pool zu präsentieren. Bei anderen Körperverschönerungen wie Piercings oder Ohrlöchern kommt es auf die Position des Schmucks an. Tragen Sie ein neues Piercing im Ohr oder im Gesicht, genügt es, wenn Sie Ihren Kopf circa zwei Wochen nicht unter Wasser tauchen. Für Piercings in anderen Körperregionen gilt eine Schwimmpause von vier Wochen. Danach sollten Sie auf Ihren Körper hören und zum Beispiel auf Sprünge ins Wasser verzichten, wenn noch nicht alles vollständig abgeheilt ist.

Ist Schwimmen nach operativen Eingriffen grundsätzlich verboten?

Nach operativen Eingriffen gilt es, einiges zu berücksichtigen. Was erlaubt ist und was nicht, teilt Ihnen Ihr behandelnder Arzt mit. Dennoch wird im Folgenden auf vier operative Eingriffe und Schwimmeinschränkungen eingegangen:

1. Ausschabung

Nach einer Gebärmutterausschabung sollten Sie etwa drei Wochen lang aufs Schwimmen verzichten. Ihr Muttermund ist in dieser Zeit noch geöffnet, wodurch der Eintritt von Bakterien begünstigt wird. Körperliche Schonung und der Verzicht auf den Pool tragen dazu bei, Infektionen zu vermeiden und schnell wieder fit zu werden.

2. Kaiserschnitt

Nach einem Kaiserschnitt benötigt Ihr Körper mindestens vier bis sechs Wochen lang Ruhe, bevor Sie wieder anfangen, Sport zu treiben. Nach dieser Zeit sind schonende Bewegungen wie Spazierengehen oder Schwimmen denkbar. Hierbei kommt es darauf an, wie gut die Wunde bereits verheilt ist und wie fit Sie sich fühlen. Ihre Hebamme hilft Ihnen, den richtigen Zeitpunkt zu finden.

3. Brustvergrößerung

Sollten Sie sich einer Brustvergrößerung unterzogen haben, gilt eine Schwimmpause von mindestens sechs Wochen. Ihr Körper benötigt diese Pause, damit alle Wunden komplikationslos abheilen. Zudem sollten die Verbände, die Sie anfangs tragen, nach Möglichkeit nicht nass werden.

4. Beschneidung

Infolge einer Beschneidung ist Schwimmen erst dann wieder möglich, wenn die Fäden gezogen wurden beziehungsweise sich aufgelöst haben und alles gut verheilt ist. Andernfalls können Bakterien in die Wunde eintreten und eine Infektion auslösen. Der Heilungsprozess nimmt etwa ein bis zwei Wochen in Anspruch.

Schwimmen nach Impfungen ist mit Einschränkungen erlaubt

Entgegen veralteter Ansichten ist Schwimmen nach einer Impfung ungefährlich. Sie sollten hier auf Ihren Körper hören und ihn keiner übermäßigen oder ungewohnten Anstrengung aussetzen. Einige Bahnen im eigenen Pool stellen in der Regel aber kein Problem dar. Kommt es zu Komplikationen wie Fieber, Schwindel oder Kopfschmerzen, sollten Sie es jedoch ruhig angehen lassen. Sollten Sie noch mehr Fragen zu Schwimmbadeinschränkungen haben, können Sie sich gerne an den Service der A1 Schwimmbadbau GmbH wenden.